Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hrmony GmbH, Alexandrinenstraße 2-3, 10969 Berlin („Benefitsy“) für die Kooperation mit Unternehmen („Unternehmen“) aufgrund einer zwischen Benefitsy und dem Unternehmen (nachfolgend einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt) geschlossenen Vereinbarung („Kooperationsvertrag“).
1. Vertragsgegenstand
- Benefitsy bietet ein modernes Mitarbeiter-Benefit-Paket. Durch Benefitsy erhalten Unternehmen die Möglichkeit ihren Mitarbeitern Leistungen zu spendieren, die ihnen die größte Freude und den größten Nutzen bringen. Die Benefit-Pakete können die Mitarbeiter individuell zusammenstellen.
- Benefitsy stellt dem Unternehmen eine Firmenlizenz für die Nutzung eines eigenen Unternehmensportals zur Verfügung. Das Unternehmen registriert die Mitarbeiter des Unternehmens (“Mitarbeiter”) für das Unternehmensportal oder Benefitsy stellt im Auftrag des Unternehmens den Mitarbeitern den Zugang zum Unternehmensportal zur Verfügung. Der Mitarbeiter erhält von Benefitsy Zugangsdaten, mit denen sich der Mitarbeiter im Unternehmensportal anmelden kann. Über das Unternehmensportal kann sich der Mitarbeiter über die Dienste und Gutscheine (“Partnerdienste”) informieren, die das Unternehmen zum Zwecke des Sachbezugs den Mitarbeitern zur Verfügung stellt (“Paket“). Die Dienste und Gutscheine werden von anderen Unternehmen („Partner“) herausgegeben.
- Das Paket-Budgetlimit wird vom Unternehmen festgelegt. Das Budgetlimit wird im Unternehmensportal in Sternen angezeigt (Beispiel: 44€ Budgetlimit gleicht 44 Sternen).
- Das Unternehmen legt die Mitarbeiterzahl zur Nutzung des Unternehmensportals fest. Die Mitarbeiterzahl kann vom Unternehmen monatlich geändert werden. Die Mitarbeiter werden über die Mitarbeiterverwaltung verwaltet. Die Mitarbeiterzugänge können dem Unternehmen auch in Form von Registrierungscodes zur Verfügung gestellt.
- Über das Unternehmensportal können die Mitarbeiter ihre Pakete alle drei Monate im Rahmen des von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Paket-Budgetlimits neu zusammenstellen. Das Paket erhält der Mitarbeiter von dem Unternehmen. Ein Vertrag über den Bezug von dem Paket oder in dem Paket enthaltenen Dienste oder Gutscheine kommt zwischen Benefitsy und dem Mitarbeiter nicht zustande.
2. Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung Benefits-Pakete der Mitarbeiter wird in den ersten Tagen eines Monats erfolgen.
- Die Abrechnung der Firmenlizenzgebühr erfolgt einmalig bei Laufzeitbeginn. Zur Berechnung gilt die Anzahl an registrierten Benutzern im Benefits-Portal. Für unterjährig hinzugefügte Mitarbeiter wird nur noch eine anteilige Gebühr für das restliche Lizenzjahr bezahlt. Für unterjährig beendete Mitarbeiter-Pakete ist eine anteilige Erstattung der Lizenzgebühr nicht möglich. Freigewordene Lizenzen können aber auf neue Mitarbeiter übertragen werden und es fallen keine zusätzlichen Lizenzgebühren an.
- Das Unternehmen erteilt Benefitsy ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat.
- Kommt es zur Zahlungsverspätung nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen kommt das Unternehmen in Verzug ohne, dass es hierzu einer Mahnung durch Benefitsy bedarf. Eine Rechnungsstellung durch Benefitsy kann auch wirksam per E-Mail erfolgen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertragsbeginn beginnt am ersten eines Monats und wird vom Unternehmen festgelegt. Der Vertrag wird zunächst mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
- Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf der Textform.
4. Sanktionen bei Vertragsverletzung
- Verletzt eine Partei seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so hat ihn die andere Partei zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, seiner Verpflichtung nachzukommen, bzw. den infolge der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Ist aufgrund der Art und des Umfanges der Vertragsverletzung eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich, so begründet sie im Einzelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
5. Steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung
- Die Klärung der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung der von Benefitsy zu erbringenden Leistungen ist nicht Gegenstand des Kooperationsvertrages. Benefitsy schuldet insbesondere keine Prüfung der Frage, ob und ggf. inwieweit die von Benefitsy zu erbringenden Leistungen als steuerfreier und/oder sozialversicherungsfreier Sachbezug eingesetzt werden können. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch Benefitsy ist ausgeschlossen.
6. Schutzrechte Dritter
- Werden vom Unternehmen für das Portal oder sonstige Dienste z. B. Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen zur Verfügung gestellt, so trifft das Unternehmen die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Unternehmens zu einer Verletzung von Schutzrechten (z. B. Marken) Dritter, so verpflichtet sich das Unternehmen, Benefitsy von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
7. Auswahl Partnerdienste
- Zur Auswahl stehen ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Benefitsy und dem Unternehmen vereinbarten Partner. Benefitsy ist nicht zur fortgesetzten Zusammenarbeit mit einem bestimmten Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Partner aus dem Kooperationssystem aus, so können weder das Unternehmen noch die Mitarbeiter hieraus Ansprüche herleiten. Benefitsy behält sich vor, jederzeit neue Partner aufzunehmen.
8. Gutscheine und -Codes
- Gutscheine von Partnern verkörpern ein von dem jeweiligen Partner eingeräumtes Recht zum Bezug von Leistungen. In Bezug auf das durch den Gutschein verkörperte Recht gelten die Einlösebedingungen des jeweiligen Partners (einschließlich etwaiger Ausschlussfristen für die Einlösung des Gutscheins). Die von den Partnern erbrachten Leistungen werden nach den Vertragsbedingungen der Partner erbracht.
- Der Nennwert des von dem Mitarbeiter ausgewählten Gutscheins kann das Unternehmen mit einem oder mehreren Gutscheinen dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Herausgeber und Schuldner der von Ihnen im Zuge der Einlösung bestellten Gutscheine der Partner sind die jeweiligen Partner, die ihre Leistungen aufgrund eines eigenen Vertrages unter Geltung ihrer eigenen Vertragsbedingungen erbringen.
- Benefitsy schuldet nur die Übersendung des oder der Gutscheine des jeweiligen Partners. Die Leistung von Benefitsy gilt mit der erfolgreichen Zustellung des Partnercodes als erfüllt. Als erfolgreiche Zustellung gilt hierbei der Moment, in dem einem Kunden der Code des Partnernunternehmens sichtbar angezeigt oder übermittelt wurde. Hiermit ist der Code in den Verfügungsbereich der einlösenden Person übergegangen und der Einlösevorgang gilt als abgeschlossen. Eine Verpflichtung der Speicherung von Partnercodes nach diesem Zeitpunkt besteht nicht.
9. Haftung
- Den Parteien ist bekannt, dass Benefitsy lediglich den kostenlosen Zugang zu den Partnerdiensten oder die Bereitstellung der Gutscheine ermöglicht, aber nicht die Erfüllung des Angebots der Partnerdienste zu erbringen hat. Es besteht zwischen den Parteien daher Einigkeit darüber, dass Art und Umfang der Ausführung des Angebots nicht in den Verantwortungsbereich von Benefitsy fällt.
- Der kostenlose Zugang oder die Einlösbarkeit der Gutscheine werden in Deutschland gewährleistet. Die Funktionalität der Zugänge und Einlösbarkeit der Gutscheine in anderen Ländern hängt von den Partnerdiensten ab und entzieht sich dem Verantwortungsbereich von Benefitsy.
- Benefitsy ist bemüht, sein Angebot ständig zu überprüfen, zu erweitern und nach den Wünschen anzupassen, für mögliches Verschulden Dritter haftet Benefitsy jedoch nicht.
- Sofern ein Mitarbeiter des Unternehmens Schadensersatzansprüche geltend macht, ist Benefitsy daher auch nicht Schuldner dieser Schadensersatzansprüche.
- Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann das Unternehmen gegenüber Benefitsy nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Schlussbestimmungen
- Die Parteien räumen sich wechselseitig – ohne dass hierfür seitens der jeweils anderen Partei eine gesonderte Vergütung zu entrichten ist – für die Laufzeit des Vertrages die nicht-ausschließlichen, nicht übertragbaren, räumlich auf das Territorium Deutschland beschränkten Nutzungsrechte an der Benefitsy-IP bzw. an der Unternehmens-IP ein.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder in Widerspruch stehen, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck und dem Willen der Parteien bei Abschluss des Vertrages am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Falle von ungewollten Regelungslücken.
- Benefitsy ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Unternehmen, welche ein verbundenes Unternehmen von Benefitsy im Sinne der §§ 15 ff. AktG darstellen, zu übertragen.
- Gerichtsstand ist Berlin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.