FAQ

Benefitsy & Service

Ja, Du legst für deine Mitarbeitenden die Budgethöhe des monatlichen Paketes fest (z.B. 35€, 40€ oder 50€). Du kannst deine Belegschaft auch in Budgetgruppen einteilen. Eine Gruppe erhält 35€, eine andere Gruppe 50€. Alles optional.

Du kannst Benefitsy ab einer Anzahl von 15 Mitarbeitern nutzen.

Dein Unternehmen erhält ein eigenes Unternehmen-Benefits-Portal, in dem sich die Mitarbeiter anmelden können und sich ihr eigenes Benefits-Paket frei zusammenstellen können. Die Mitarbeiter erhalten dann automatisierte Mails mit den Zugangs- bzw. Gutscheincodes. Die Benefits-Pakete können alle 3 Monate geändert werden.

Benefitsy regelt den Kundenservice mit deinen Mitarbeitern direkt. Du hast keinen weiteren Verwaltungsaufwand. Der Benefitsy-Kundenservice ist unter hello@benefitsy.de rund um die Uhr für euch da.

Ja, die Dienste sind mit bestehenden Accounts kompatibel, wenn nicht anders gekennzeichnet.

Ja, dein Unternehmen hat freie Hand in dem Portal. Du bzw. dein Unternehmen entscheidet welche Partner in deinem Benefits Portal angezeigt werden sollen.

Benefitsy hat eine 98%ige Nutzungsquote der Mitarbeiter. Das ist einmalig. Im Benefitsy-Portal findet jeder was für sich.

Du legst das Startdatum deiner jährlichen Lizenz bei der Bestellung selbst fest.

Ja, Du kannst über das HR Manager Dashboard Mitarbeiter ganz einfach verwalten, löschen und hinzufügen.

Ja, füge Mitarbeiter ganz einfach über das HR Manager Dashboard hinzu. Die Mitarbeiter erhalten eine Willkommensmail. Sie wählen ihr Benefits-Paket aus und erhalten es im Folgemonat.
Bezahlung der Firmenlizenz:
1. Wird ein Mitarbeiter deaktiviert, habt ihr eine freigewordene Lizenz, die, wenn ein Mitarbeiter neu hinzukommt, automatisch übernommen wird. Insofern zahlt ihr in diesem Fall keine neue Lizenz.
2. Bei keinen freien Lizenzen bezahlst Du für die hinzugefügten Mitarbeiter nur noch eine anteilige Gebühr für das restliche Lizenz-Jahr.

Beispiel:
Deine Vertragslaufzeit läuft vom 01.April 2021 bis 31.März 2022. Du bestellst für einen weiteren Mitarbeiter eine Lizenz im Oktober 2021. Dann bezahlst Du für diesen Mitarbeiter nur noch eine anteilige Gebühr von Oktober 2020 bis März 2021. Ab April 2021 wird dann für das weitere Lizenzjahr die volle Lizenzgebühr berechnet.

Deine Firmenlizenz ist ein Jahr lang gültig und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern Du nicht innerhalb von 3 Monaten zum Vertragsende kündigst.

Es werden zwei separate Rechnungen erstellt:

Die Abrechnung der Lizenzgebühr pro Mitarbeitenden erfolgt erfolgt einmalig zum Laufzeitbeginn. Für später hinzu kommende Mitarbeitenden werden die Lizengebühoren nur anteilig in dem jeweiligen Monat gestellt.

Die Abrechnung der Benefits-Pakete deiner Mitarbeitenden erfolgt monatlich.

Euer unternehmenseigenes Benefits-Portal kann innerhalb von 2 Tagen aufgesetzt werden. Danach können die Mitarbeiter sofort ihre eigenen Benefitsy-Pakete zusammenstellen. Die Zahl an Mitarbeitern ist nicht limitiert.

Wir wissen, dass jedes Unternehmen anders ist und deren Belegschaft individuelle Wünsche hat. Nimm Kontakt mit uns auf und wir besprechen mögliche Lösungen.

Sachbezug & Rechtliches

Disclaimer: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information. Eine verbindliche Aussage zu der lohnsteuerrechtlichen Würdigung können wir dir gegenüber nicht treffen, da wir gesetzlich keine Rechts- und Steuerberatung erbringen dürfen. Wir dürfen keine verbindliche Aussage dazu treffen, ob die über Benefitsy erworbenen Produkte als steuerfreier und sozialversicherungfreier Sachbezug anerkannt werden. Wir empfehlen Euch daher, dass Ihr diese Frage mit Eurer Steuerberaterin oder Eurem Steuerberater klärt. Vor dem Hintergrund der immer noch bestehenden Unklarheiten in Bezug auf die gesetzlichen Neuerungen empfehlen wir euch zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für die Nichtanerkennung von über Benefitsy erworbenen Produkte als Sachbezug.

Der Sachbezug muss auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein aufgelistet sein. Vor Berechnung des zu versteuernden Einkommens wird er wieder abgezogen. Ein Beispiel für eine Lohn-/Gehaltsabrechnung finden Sie hier.

Ja, die Sachbezug-Regelung gilt auch für Teilzeitkräfte und 450€-Kräfte (Minijobber) (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden. Sie sind bis zu einer bestimmten Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei. D.h. in Form von Gutscheinkarten können Sie Ihren Mitarbeitern mehr Netto durch die Nutzung von Sachbezügen zukommen lassen.

Mehr Informationen zum steuerfreien Sachbezug.

Monatlicher Sachbezug – 50 €/Monat
Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jeden Monat bis zu 50 Euro monatlich zukommen lassen.

Der Bundestag und Bundesrat haben am 07. November bzw. 29. November 2019 eine neue Regelung für Sachbezüge verabschiedet. Diese ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Änderungen findest du hier:

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (15.03.2022)

Verwende als Nachweis für das Finanzamt die Übersichten im HR Manager Dashboard inkl. des CSV-Exports und die Rechnungen über die monatliche Benefits-Pakete für deine Mitarbeitenden.
Die monatlichen Rechnungen erhältst du automatisch per E-Mail.

Um wirklich sicher zu gehen, muss eure Steuerberatung eine verbindliche Auskunft bezüglich der genannten Gutscheine bei eurem für euch zuständigen Finanzamt einholen.